Schön, dass Sie Ihren Aufenthalt auf unserem Campingplatz Goldbreite verbringen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und die Zeit in der Natur genießen können.
Damit alle Gäste eine angenehme und erholsame Zeit haben, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung unserer Platzordnung. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
1. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Der Campingplatz dient allen zur Erholung. Bitte unterlassen Sie deshalb alle Handlungen, die andere belästigen oder stören könnten.
2. Wir können Sie nur als Gast aufnehmen, wenn Sie frei von ansteckenden Krankheiten gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes sind. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie und alle Sie begleitenden Personen ausdrücklich, frei von solchen Krankheiten zu sein. Bei falschen Angaben oder Erklärungen haften Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber für alle Folgen, die durch eine mögliche Beeinträchtigung des Betriebs bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung entstehen.
3. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption gestattet. Öffentliche Bereiche wie Parkplatz, Zufahrt, Zugänge zum Campingplatz sowie die Eingänge zu den Sanitäranlagen sind Videoüberwacht. Die Mitarbeiter sind nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, sich Personalausweise vorlegen zu lassen. Ein Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten ist auf dem Campingplatz nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes melden Sie sich bitte bei der Rezeption ab.
4. Bei An- bzw. Abreise sind die im Aushang veröffentlichten Benutzungsentgelte und Kurbeiträge zu bezahlen. Ein Gebührennachlass (Rabatt) kann nicht gewährt werden.
5. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 10.30 Uhr in sauberem Zustand geräumt sein, Veränderungen sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, stimmen Sie diesen Wunsch bitte rechtzeitig mit der Rezeption ab. Bei Abreise ohne Angabe einer Adresse oder Verweigerung der Räumung bei faktischer Beendigung des Vertrages kann der Campingplatzbetreiber Campingwagen und -ausrüstung vom Stellplatz entfernen.
6. Auf Ordnung und Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen so schonend, als sei es Ihr Eigentum. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen und das gesamte Campingplatzgelände stets sauber und ordentlich. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist verboten.
7. Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener betreten.
8. Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm insbesondere während der Ruhezeit 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Der Campingplatzbetreiber kann in dieser Zeit den Platz sperren. Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Das gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche.
9. Aus Rücksicht auf andere Gäste sind geräuschintensive Betätigungen nicht erlaubt. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen sogenannten Drohnen und Flugmodellen der Gäste ist verboten.
10. Das Mitführen sowie der Konsum von Cannabisprodukten und anderen illegalen Drogen ist auf dem gesamten Campingplatz strengstens verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis und können zur Anzeige gebracht werden.
11. Das Mitführen von maximal 2 Hunden pro Stellplatz ist erlaubt. Sobald ein Tier eine Belästigung oder eine Gefahr darstellt, muss es gänzlich von dem Campingplatz ferngehalten werden, auch wenn vorher durch den Campingplatzbetreiber die Genehmigung zum Halten erteilt wurde.
12. Parken Sie Ihren Pkw bitte nur auf dem Ihnen zugewiesenen Stellplatz.
13. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Gelände 6 km/h. Besorgungsfahrten mit dem PKW innerhalb des Campingplatzes sind nicht gestattet. Bei Verstößen kann das Fahren auf dem Campingplatz gänzlich untersagt werden. Eine Mietminderung findet nicht statt. Bitte achten Sie besonders auf Kinder und ältere Gäste und Besucher und fahren Sie rücksichtsvoll.
14. Betreten und Befahren von Gebäuden mit Inline-Skatern, Rollern o.ä. grundsätzlich nicht gestattet!
15. Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem gesamten Campinggelände verboten. Grillen ist nur unter besonderer Vorsicht und Sorgfalt erlaubt, wenn jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
16. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der Waschmaschine und Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie Kinder bitte unbedingt von diesen Geräten fern. Defekte an den Geräten dürfen keinesfalls selbst beseitigt werden, sondern sind sofort dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen.
17. Die Wasserzapfstellen im freien Gelände dürfen nur für die sparsame Entnahme von Frischwasser benutzt werden. Für andere Zwecke, wie z. B. Rasensprengen oder zum Spielen darf kein Wasser entnommen werden. Autowaschen auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt. Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch in dem Sanitärbereich entnommen werden.
18. Es darf nur der auf dem Campingplatz anfallende Hausmüll entsorgt werden. Bitte halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Sortiervorgaben ein. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatzgelände ist verboten.
19. Chemische Abwässer gehören ausschließlich in das Chemische WC. Jegliches Einleiten von Abwasser in das Erdreich ist nicht erlaubt. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zapfstellen im freien Gelände nur der Trinkwasserentnahme dienen.
20. Bei eventuellen Störungen, Behinderungen oder Belästigungen durch Arbeiten zur technischen Instandhaltung, Verschönerung, Entsorgung bzw. Pflege des Campingplatzes sowie der angrenzenden Anlagen können keine Regressansprüche gegen den Campingplatzbetreiber oder die von ihm beauftragten Personen oder Firmen geltend gemacht werden. Der Campingplatzbetreiber bemüht sich, diese Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten durchzuführen.
21. Die im Auftrag des Campingplatzbetreibers tätigen Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Gästen oder Besuchern zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz dient.
22. Bei einem Platzverweis wegen Verstoßes gegen die Platzordnung dürfen Sie den Platz in dieser Saison nicht wieder betreten. Eine Rückerstattung der Campingplatzgebühren erfolgt nicht.
23. Händler, Personen ohne festen Wohnsitz und Personen, die auf oder vor dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt. Auch Schaustellungen auf dem Campingplatz sind nicht zulässig.
1. Eine Größenveränderung oder ein Wechsel des Stellplatzes während der Mietlaufzeit ist nur mit vorheriger Genehmigung des Campingplatzbetreibers möglich.
2. Auf der zugewiesenen Fläche (Stellplatz) dürfen Sie maximal einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit einem Vorzelt bzw. Sonnendach aufstellen. Das Vorzelt bzw. Sonnendach darf maximal die Größe bzw. das Volumen des gestellten Wohnwagens einnehmen. Darüber hinaus dürfen keine weiteren Konstruktionen wie Sonnendächer, Pavillons etc. ohne vorherige Genehmigung des Campingplatzbetreibers auf dem Stellplatz errichtet werden.
3. Wohnwagen, Zelte, Vorzelte, Windschutz und Kraftfahrzeuge sind so aufzustellen, dass die Straßenfläche in voller Breite und Länge freigehalten wird. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
4. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen sowie das Ziehen von Wassergräben sind verboten. Gleiches gilt für das Auslegen von Planen, Folien, Matten etc. auf außen liegenden Rasenflächen.
5. Der Campingplatzbetreiber übernimmt während der Mietlaufzeit keine Gewährleistung für die Größe, die Güte und die Beschaffenheit des Stellplatzes. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch, wildlebende Tiere und Wettereinflüsse jeglicher Art.
6. Aus betriebsbedingten Gründen kann der Campingplatzbetreiber entschädigungslos die Benutzung einzelner Stellplätze untersagen oder die Freizeitanlage ganz sperren, bis das Hindernis oder die Gefahr beseitigt oder gemildert ist.
7. Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW entsprechen. Sie sind als Betreiber verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte bedenken Sie, dass Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber direkt für sämtliche Schäden haften, die durch Ihre Gasanlage/n verursacht werden.
8. Mit der Nutzung des Platzes stellen Sie den Campingplatzbetreiber von jeglichen Ersatzansprüchen frei, die eine dritte Partei aus einem Schaden, der durch Sie, Ihre Angehörigen oder Besucher, Ihre Freizeiteinrichtung selbst oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an den Campingplatzbetreiber stellen. Sie sind verpflichtet, Ihre Freizeiteinrichtung gegen Gefahren zu versichern, die aus dieser Freizeiteinrichtung entstehen können. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Sachen sowie Feuer, Diebstahl, Vandalismus und Unfälle aller Art übernimmt der Campingplatzbetreiber keine Haftung. Sie haften für alle von Ihnen oder Ihren Angehörigen / Kindern verursachten Schäden.
9. Als Stromabnehmer auf dem Campingplatz erkennen Sie an, dass die Steckerverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und Ihrer elektrischen Anlage besondere Gefahrenstellen sind. Daher verpflichten Sie sich, Ihre Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets in einwandfreiem, vorschriftsmäßigem Zustand zu halten. Sie haften gegenüber dem Campingplatzbetreiber und Dritten direkt für sämtliche Schäden, die durch Ihnen gehörende Teile der elektrischen Anlagen verursacht werden, sowie für von Ihnen verursachte Schäden an Erd- und Oberleitungen und Folgeschäden. Sogenannte Balkonsolaranlagen mit einem Anschluss an unser Stromnetz sind nicht zulässig.
10. Mit Ihrer Anmeldung und der Nutzung des Platzes erkennen Sie die Gästebeitragssatzung der Gemeinde Diemelsee an.
Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Veröffentlichung an bis auf weiteres bzw. so lange, bis sie durch eine andere ersetzt wird. Der Geltungsbereich dieser Campingplatzordnung umfasst das gesamte Campinggelände einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen. Gäste im Sinne dieser Campingplatzordnung sind alle Campinggäste und Besucher.
Campingplatz Goldbreite 07.12.2025